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Berichterstattung über trans*Personen

  • dunkel3
  • 4. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
- Misgendering ist ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht -
- Misgendering ist ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht -

Wir haben die Klägerin im Verfahren gegen NiUS vertreten und ihre Rechte gegen eine unzulässige Berichterstattung und wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in ihre Persönlichkeitsrechte erfolgreich geltend gemacht.


Unsere materiellrechtliche Einschätzung aus dem Eilverfaren wurde nun bestätigt.


Ein Meilenstein für das Selbstbestimmungsrecht und die Achtung der Menschenwürde:


Das Persönlichkeitsrecht schützt Mehr!


Das Geschlecht einer Person bemisst sich nicht allein nach äußerlichen Geschlechtsmerkmalen sondern hängt auch von der selbstempfundenden Geschlechtlichkeit ab. 

Das Persönlichkeitsrecht zu schützen bedeutet die Menschenwürde zu achten.


Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung?


Ein Rechtsproblem lag in der Einordnung der Äußerungen von NiUS als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung. 

Eine auf die Diffamierung und Geringschätzung abzielende Äußerung ist unzulässig!


“Rücksichtslose Vermarktung der Persönlichkeit”


Auch die Richter*innen des Landgericht Frankfurt a. M. sind unserer Meinung: 

 

Unserer Mandantin steht eine Geldentschädigung zu, da sie in “stigmatisierender Weise an den “Online-Prager”” gestellt wurde. Die Kommerzialisierung von Bild und Namen einer Person ohne das zuvor eingeholte Einverständnis bricht das geltende Recht gleich mehrfach. Das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild sind nicht bloß Floskeln und Platzhalter, sondern ranghohe und einklagbare Rechte.


Anders als der “Fall Liebich”


Im August 2025 wurde eine von Liebich gegen NiUS geführte Klage abgewiesen - obwohl auch in diesem Fall Misgendering vorlag.

Allerdings berücksichtigte das Gericht in diesem Fall auch die vergangenen rechtsextremen und trans*-feindlichen Äußerungen Liebichs.


 
 
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