Kunst und Künstliche Intelligenz
- dunkel3
- 3. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Unsicherheiten über den Rechtsschutz
Künstliche Intelligenz verändert die Kunstwelt. Immer mehr Werke entstehen durch Prompts und Machine Learning. Doch rechtlich ist vieles ungeklärt – und genau hier beginnt die Unsicherheit für Künstlerinnen.
Wer ist Schöpfer von Bild oder Text, wenn KI eingesetzt wird?
Sind die unter Anwendung von KI erstellten Kunstwerke rechtlich geschützt?
Urheberrecht & KI-Kunst
Klassische Kunstwerke genießen vollen Urheberrechtsschutz – KI-Ergebnisse dagegen in der Regel nicht. Denn der Urheberrechtsschutz verlangt eine persönliche gesitige Schöpfung.
Das bedeutet: Ein Bild, das mit KI erzeugt wurde, ist rechtlich kaum geschützt. Es kann von anderen weiterverwendet werden, ohne dass die Person, die den Prompt zur Erstellung gestellt hat, Ansprüche hast.
Wie kann KI überhaupt Kunst generieren?
Datamining & Training
Um überhaupt kreativ „arbeiten“ zu können, benötigen KI-Modelle große Mengen an Daten. Diese werden durch sog. Datenscraping gesammelt – also das automatisierte Durchsuchen und Kopieren von Inhalten im Netz.
Vorsicht: Dabei werden auch urheberrechtlich geschützte Werke in die Trainingsdaten eingebunden.
Und das sogar in zulässiger Weise:
§ 44b UrhG erlaubt grundsätzlich das automatisierte Auswerten von rechtmäßig zugänglichen Werken für Forschung und Entwicklung.
Aber:
Urheber*innen können die Nutzung ihrer Werke ausdrücklich untersagen (sog. Opt-out).
Nur wenn dieser Vorbehalt klar und maschinenlesbar erklärt wird, dürfen die Werke nicht für KI-Training genutzt werden.
Haftungsrisiken
Wurde die KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert und weitere Künstler*innen bauen auf diesen Werken ihre eigene Kunst auf, verletzen sie das Urheberrecht.
Beim Generieren von Werken “im Stil von...” drohen Marken- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Und: Darfst Du bei der Erstellung von Kunst für einen Auftraggeber überhaupt KI einsetzen?
Handeln statt abwarten
Prüfe genau, welche Tools du einsetzt und was in den AGB steht
Nutze dein Opt-out nach § 44b UrhG, um deine Werke vor ungewolltem Training zu schützen
Wir erklären dir, wo Chancen und Risiken liegen – bevor du deine Kunst online stellst oder KI kreativ einsetzt
