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Filmstandort Deutschland

  • dunkel3
  • 29. Nov. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

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Die Grundlage der Filmförderung in Deutschland ist das Filmförderungsgesetz (FFG). 


Durchgeführt wird die Förderung von der Filmförderungsanstalt (FFA), die auf der Grundlage des FFG Fördermittel vergibt. Die Mittel der FFA stammen aus der so genannten „Filmabgabe“, die alle Institutionen zahlen, die vom Produkt „Film“ profitieren, also zum Beispiel Kinos und Fernsehen.


Darüber hinaus gibt es die Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), zu der der Deutsche Filmförderfonds (DFFF), der German Motion Picture Fund (GMPF) und weitere Förderprojekte gehören.


Wie funktioniert die FFA-Förderung?

Nach dem FFG werden alle Phasen der Filmproduktion gefördert, sprich vom Drehbuch bis zur wirtschaftlichen Auswertung des Films.

Hierzu stellen die Hersteller*innen - Autor*innen oder Produzent*innen - zunächst einen Antrag. Das zu fördernde Filmprojekt muss darüber hinaus verschiedene Kriterien erfüllen, z.B. muss eine Endfassung des Projekts in deutscher Sprache vorliegen und der Film sich mit kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzen.


Eine Kommission der FFA wählt dann im Rahmen einer Gesamtbewertung die zu fördernden Projekte aus.


Die Förderung erfolgt in Form eines bedingt rückzahlbaren, zinslosen Darlehens in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro.


Was bringt die Zukunft?

Das aktuelle FFG läuft Ende diesen Jahres aus. In den letzten ein bis zwei Jahren wurde viel über ein neues FFG verhandelt und verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Filmwirtschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören steuerliche Anreize für Produktionen in Deutschland sowie Investitionsverpflichtungen, also Verpflichtungen für Streamingdienste und andere Beteiligte, Gewinne in die Filmförderung zu reinvestieren. 


Insbesondere steuerliche Anreize werden von der Branche dringend gefordert, um den Filmstandort Deutschland zu erhalten und zu stärken.


Konkrete Entwürfe zu steuerlichen Anreizen und Investitionsverpflichtungen liegen noch nicht vor - was eine große Herausforderung für Filmschaffende darstellt.


Ein neues FFG ist derzeit auf dem Weg: Lediglich die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen noch aus. Insbesondere vor dem Hintergrund des Bruchs der Ampelkoalition sind die Stimmen geteilt, ob eine Verabschiedung des neuen FFG noch in diesem Jahr bzw. zumindest bis zu den Neuwahlen erfolgen wird.


Die Neuerungen des FFG umfassen insbesondere die Automatisierung und Objektivierung der Förderentscheidungen sowie die Umstrukturierung der FFA zu einer zentralen Filmförderungseinrichtung des Bundes.

 
 
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