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Genderverbot?

  • dunkel3
  • 20. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit
Wieso das geforderte Genderverbot gesellschaftspolitisch als auch rechtlich zweifelhaft ist
Wieso das geforderte Genderverbot gesellschaftspolitisch als auch rechtlich zweifelhaft ist


Was ist passiert?

Nach dem Genderverbot in der eigenen Behörde, drängt Wolfram Weimer (Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) alle öffentlich-rechtlich geförderten Institutionen dazu, ebenfalls vom Gendern Abstand zu nehmen.

Als Begründung nennt er die „gemeinsame Verantwortung für die Verständlichkeit staatlich geförderter Kommunikation“.


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt: „Menschen zu verbieten, inklusive Sprache zu verwenden, ist ein Rückschritt ins letzte Jahrhundert.“ Es liegen Verstöße gegen das Gleichberechtigungsgebot und das Diskriminierungsverbot vor.



Meinungen:

Weimer meint, wer im öffentlichen Auftrag spricht, solle eine Sprache wählen, die für alle Menschen nachvollziehbar sei und breite Akzeptanz finde. Das Gendern führe zu einer Spaltung der Gesellschaft.

Weimer sieht das Genderverbot als Mittel zur „Ablehnung bevormundender Spacherziehung“.


Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, dass ein solches Verbot in die Rundfunkfreiheit eingreife. Wer ausschließlich die männliche Form zulasse, schließe automatisch einen Großteil der Bevölkerung sprachlich aus. Der Staat solle Respekt und Toleranz fördern, nicht verbieten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes meint, was hier betrieben werde, sei ein Kulturkampf, der auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen werde.


Die rechtliche Einordnung

Die Rundfunkfreiheit normiert eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte. Aufgrund des Grundsatzes der Staatsferne sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zur Sicherung der Vielfalt verpflichtet und genießen hinsichtlich der Gestaltung ihrer Programme Freiheit.


Diese Programmgestaltungsfreiheit gilt auch in sprachlicher Hinsicht. So ist der Rundfunkt schließlich auch in der Art und Weise der Verbereitung journalistisch gesammelter Informationen unabhängig.

Öffentlich-rechtliche Institutionen dürfen nicht dem bestimmenden Einfluss des Staates ausgesetzt sein, weshalb ein staatlich veranlasstes Genderverbot die grundgesetzlich geschützte Rundfunkfreiheit verletzen würde.



Und nun?

Rundfunkfreiheit bedeutet Pluralität und Staatsferne.

Wenn eine öffentlich-rechtlich geförderte Institution gendert, ist das mehr als eine stilistische Entscheidung. - Es ist Ausdruck der rundfunkimmanenten redaktionellen Freiheit.


Wir setzen uns für die Achtung und Wahrung der Rundfunkfreiheit ein!




 
 
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