top of page
Logo_Short_svg.png

Schwangerschaftsabbrüche legalisieren?

  • dunkel3
  • 10. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit
ree


Erst am 10.12.2024 hat ein Bündnis aus CSU und Freien Wählern ein Verbot von medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen über Videosprechstunden durchgesetzt. Dieses Verbot erschwert nun vielen Menschen den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.


Für die Gleichberechtigung von zentraler Bedeutung

Nach wie vor sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gem. § 218 StGB grundsätzlich strafbar. Sie sind lediglich im Falle des § 218a StGB straffrei. Das ist der Fall, wenn der die Schwangerschaft beendende Eingriff innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen durch eine Ärztin/einen Arzt vorgenommen wird und sich die schwangere Person mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer Ärztin/einem Arzt beraten lässt.


Geschlechterungerechtigkeit

Die Freiheit, eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu können, ist Teil des körperlichen Selbstbestimmungsrechts.

Verbote oder Erschwerungen von Schwangerschaftsabbrüchen wirken gegen das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit, da nur schwangere Menschen von den Einschneidungen in das Selbstbestimmungsrecht betroffen sind.


Soziale Ungleichheit

Schwangerschaftsabbrüche sind mit finanziellen Aufwendungen zwischen 360 und 600 € verbunden, wobei die Krankenkassen diese Kosten lediglich in bestimmten Fällen übernehmen. Zu solchen Ausnahmefällen zählt es beispielsweise, wenn die betroffene Person ein Einkommen unter 1350 € vorweist, die Schwangerschaft gesundheitliche Risiken birgt oder aus einer Vergewaltigung resultiert.

Sofern die Regulierungen strenger werden würden, würde dies die soziale Ungleichheit verstärken: Wohlhabendere Menschen könnten Eingriffe im Ausland durchführen lassen und sich einen alternativen Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglichen, während dieser Zugang einkommensschwachen Personen verwehrt bliebe.


Was wir schon erreicht haben

Unter der Ampelregierung wurde im Juni 2022 § 219a StGB aufgehoben, welcher es unter Strafe stellte, öffentlich Dienste hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruchs anzubieten. Darüber hinaus beauftragte die Regierung eine Expert*innenkommission, die nach einjähriger Beratung in ihrem Abschlussbericht zum Ergebnis kam, dass ein Schwangerschaftsabbruch mindestens innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein sollte.


Weiterhin hat die Ampelregierung am 13.11.2024 ein Gesetz verabschiedet, wonach sogenannte „Gehsteigbelästigungen” zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen. „Gehsteigbelästigungen” sind Ansammlungen von Abtreibungsgegner*innen vor Praxen, Kliniken oder Beratungsstellen, die Abtreibende gezielt belästigen sollen. Zudem war geplant, den „Nationalen Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin” (NKLM) verbindlich in die Approbationsordnung der Ärzte und Ärztinnen zu verankern. Dies würde bedeuten, dass der in diesem Katalog enthaltene Abtreibungseingriff verpflichtender Lehrstoff im Medizinstudium werden würde. Aktuell können die Universitäten die Inhalte des Medizinstudiums selbst bestimmen.


Was wir noch erwarten können

Der Eindruck, dass Abtreibungen ein sehr kontroverses Thema sind, wird eigentlich nur durch wenige Akteure hervorgerufen: Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung hält es für falsch, dass ein nach einer Beratung vorgenommener Schwangerschaftsabbruch strafbar ist. Rund 75 Prozent der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln.


Noch ist in Deutschland der Kampf um sichere Schwangerschaftsabbrüche für Alle nicht gewonnen - noch müssen wir weiterkämpfen.


 
 
bottom of page