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Sorgfältig recherchiert?

  • dunkel3
  • 23. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

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Pressekodex, Medienstaatsvertrag, Landespressegesetze. Diese Rechtsgrundlagen normieren die sog. "journalistischen Sorgfaltspflichten". Bei der Erstellung eines journalistischen Berichts ist eine gewisse Sorgfalt anzustellen, um eine Abbildung der tatsächlichen Ereignisse, eine wahre Darstellung des Geschehens zu gewährleisten und um Falschinformationen und verzerrte Berichterstattungen zu unterbinden.


Diese Pflichten beinhalten zum Beispiel, dass die Inhalte vor ihrer Veröffentlichung gründlich auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen sind und unbestätigte Meldungen, Gerüchte oder Vermutungen als solche erkennbar zu machen sind. Zudem sind die Persönlichkeitsrechte derer zu schützen, über die berichtet wird. Die journalistischen Sorgfaltspflichten sollen einen verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit Informationen und den mit der Veröffentlichung einhergehenden Einflussmöglichkeiten sicherstellen.


Bedeutung für Instagram und Co

Es macht keinen Unterschied, auf welcher Plattform journalistische Beiträge veröffentlich werden. Journalist*innen und Personen, die sich öffentlich äußern müssen ihre Sorgfaltspflichten auch beachten, wenn sie sich auf Instagram und Co. journalistisch äußern.


Und heute?

Für die Gemeinschaft und die Demokratie kann es eine Herausforderung darstellen, dass sich viele Menschen zum Einen nicht bewusst sind, dass sie das Meinungsbild von weiteren Personen beeinflussen und prägen und zum Anderen mitunter der Annahme unterliegen, dass die Sorgfaltspflichten nicht für sie gelten würden. Dies führt dazu, dass insbesondere im digitalen Raum Persönlichkeitsrechte verletzt werden und sich Falschinformationen schnell verbreiten können.


Auch Nicht-Journalist*innen unterliegen Sorgfaltspflichten

Auch Personen, die keine Journalist*innen sind, sich aber öffentlich und mit hoher Reichweite regelmäßig äußern, sind an diese Sorgfaltspflichten gebunden - wenn auch abgeschwächt. Erweisen sich veröffentliche Beiträge im Nachhinein als unwahr, ist eine Korrektur der Darstellung erforderlich.


Was tun?

  • Fakten “gegenchecken”

  • Stellungnahme einholen

  • Informationen nicht nur über Social Media beziehen

  • Algorithmus-Effekte erkennen

  • Bilder und Videos verifizieren

  • Vorverurteilung vermeiden

  • Kommentare und Reaktionen differenziert betrachten 

 
 
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