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Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

  • dunkel3
  • 16. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit

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Die Berner Übereinkunft:

Die Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (kurz: RBÜ) ist ein internationaler Vertrag zum Urheberrechtsschutz, der am 9. September 1886 in Bern geschlossen wurde und in 181 Mitgliedsstaaten gilt. Der Vertrag gewährleistet für Werke der Literatur und Kunst (z. B. Bücher, Musik, Filme, Bilder, Software) rechtliche Mindeststandards, damit Urheber*innen auch im Ausland geschützt sind. 


1x3: Zentrale Prinzipien:

  • Ausschließliche wirtschaftliche Rechte: 

    Urheber*innen allein entscheiden, ob und wie ihre Werke vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich genutzt werden dürfen.

  • Urheber*innenpersönlichkeitsrechte:

    Schöpfer*innen eines Werkes haben Anspruch darauf, namentlich genannt zu werden und Veränderungen ihres Werkes abzuwehren, die dessen Integrität verfälschen können.  

  • Anspruch auf Vergütung: 


    Für jede Nutzung eines Werkes steht Urheber*innen ein angemessener finanzieller Ausgleich zu.


2x3: Ableitbare Rechte

  • Ausschließliche wirtschaftliche Rechte: 

    Urheber*innen allein entscheiden, ob und wie ihre Werke vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich genutzt werden dürfen.

  • Urheber*innenpersönlichkeitsrechte:

    Schöpfer*innen eines Werkes haben Anspruch darauf, namentlich genannt zu werden und Veränderungen ihres Werkes abzuwehren, die dessen Integrität verfälschen können.  

  • Anspruch auf Vergütung: 


    Für jede Nutzung eines Werkes steht Urheber*innen ein angemessener finanzieller Ausgleich zu.


3x3: Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung

  • Seit 1887 ist Deutschland Vertragsstaat der RBÜ.

  • Deutschland hat die Vorgaben im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) umgesetzt.

  • Das deutsche UrhG geht über die Vorgaben der RBÜ hinaus, indem in Deutschland Werke 20 Jahre länger, als laut internationalem Vertrag erforderlich, geschützt werden.



Schon gewusst?

  • Dank der RBÜ brauchen wir kein "Copyright ©".

  • Egal, ob „©“ draufsteht oder nicht – Werk und Schöpfer*in sind geschützt.

  • Trotzdem: Viele nutzen das Zeichen nach wie vor, da es die Rechtsdurchsetzung erleichtern kann.

 
 
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